In Diskussionen nennen mir meine Gesprächspartner häufig Beispiele von, aus ihrer Sicht wichtigen Warnhinweisen. In den meisten Fällen sind die aus meiner Sicht falsch und überflüssig weil z.B.:
- Es besteht gar keine Gefahr, vor der gewarnt werden muss.
- ein konkrete Aufforderung etwas zu tun genügt (es muss in vielen Fällen nicht gewarnt werden)
- die Gefahr ist dem Anwender bekannt (z.B. 230V)
Fazit: Die meisten Warnhinweis können ersatzlos entfallen.
Gerne diskutiere ich Ihre Warnhinweise mit Ihnen.
Hallo Herr Juhl,
„die Gefahr ist dem Anwender bekannt“
Hm. Wer den Anwender kennt, ist natürlich in einer glücklichen Lage und ich stimme mit Ihnen überein, dass Gefährdungen gerne an den Haaren herbeigezogen sind oder sich durch einfache Maßnahmen überflüssig machen (Wenn ich den Strom abschalte, muss ich normalerweise nicht mehr vor Stromschlag warnen), aber leider muss ich beim Anwender zwar nicht von Ignoranz, aber von Überforderung ausgehen und ihn auf die Risiken seiner Tätigkeit hinweisen. Er meint es ja nicht böse, aber ihm zu sagen, dass er das doch normalerweise wissen sollte (und auch tut) funktioniert auch im Alltag nicht so richtig (ich wohne in einer verkehrsberuhigten Zone und eigentlich — aber Sie wissen schon, was ich meine)…
Hallo Herr Böttiger,
vielen Dank für Ihren Kommentar.
Ich stimme Ihnen zu, Warnhinweise einzusetzen, wenn der Anwender die Gefahr unterschätzt.
Leider ist das heute zunehmend so, weil nicht faktisch, sondern post faktisch 😉 gehandelt wird: Gefühlt ist wichtiger als gewusst.
Woran sollen wir uns orientieren?
An „normalen Anwendern“ mit vernünftiger Weise zu erwartendem Verhalten?
Oder an Einzelnen, die leichtsinnig oder sogar bewusst Gefahren ignorieren? In diesen Fällen nutzt auch unser Warnhinweis nichts.
Ich denke Sie haben bei Diskussion der Warnhinweise die falsche Zielgruppe vor Augen: den Anwender. Die „Warnhinweis-Verschmutzung“ ist ein Ergebnis – sicher auch mit Blick auf die USA – Rechtsanwälte als Zielgupoe zu benennen. Dort gilt oder unterstellt man den Grundsatz: Gab es zum Schadensfall in der Doku den Warnhinweis ja oder nein ( ohne weitere Hintergrundbetrachtung).
Wer hier glaubt ich unterstelle Böswilligkeit. Schauen Sie sich Medikamentenanleitungen an, „juristischer“ geht’s doch kaum noch.
Und wie finden Sie typische Medikamentenanleitungen?
Der Herleitung von sozusagen „schlanken“ Warnhinweisen in diesem Buch ist sicher schlüssig und völlig richtig. Fraglich ist für mich aber: Sind die Anwender als mehr oder minder homogene Zielgruppe immer so gut bekannt, dass ich ihnen ein gewisses Wissen über Risiken wirklich unterstellen (und damit auf Warnhinweise verzichten) kann? Und vor allem auch: Hat sich die vorgeschlagene Vorgangsweise auch schon im deutschen Sprachraum vor Gericht bewährt? Denn die ganzen guten Ideen bringen ja alle nichts, wenn es mich dann vor Gericht „aus der Kurve trägt“ (siehe Kommentar oben von Herrn Gust). Dann halt lieber die plakativen und schockierenden Farbflächen in gelb, orange und rot und der Richter gibt mir recht. Oder?
Sie haben sicher Recht, dass wir durch Juristen und Berater vielfach verunsichert werden und häufig vorsichtshalber warnen.
Bevor wir warnen können wir aber einiges tun:
– Zielgruppe betrachten
– gut anleiten
– Restgefahr betrachten
– wenn warnen, dann bitte nicht so riesig (groß und farbig ist nicht vorgeschrieben!)
Mit Überlegungen lassen sich sicher schon einige Warnhinweise vermeiden und andere weniger störend gestalten.